Dienstleitungen des Notars gab es in Nordeuropa schon Mitte des 13 Jahrhunderts. Im Jahre 1661 wurden in Schweden Tarife für die Atteste und Proteste eines Notars festgelegt, aber schon vorher wurde die Funktion der Notare in der Verfassung benannt. König Oscar II unterschrieb im Jahre 1882 eine Satzung zu der Tätigkeit von Notaren. Der Schwerpunkt lag damals auf Wechselprotesten. Seitdem wurden Änderungen vorgenommen und neue Satzungen und Verordnungen sind hinzugekommen. 1981 wurde das neueste Gesetz verabschiedet.